Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2024

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Fahrschule Erhart GmbH ( Othmar-Drive.

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) von durch Kunden gebuchte Leistungen in Kraft.

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.

Fahrunterricht

Gewährleistung

Die ausbildenden Fahrlehrer von der Fahrschule Erhart GmbH sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung.

Lektionsdauer

Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung inbegriffen. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer.

Die Admin-/Versicherungspauschale wird erst bei der 2. Lektion in Rechnung gestellt.

Lernfahrausweis

Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrlektion mitzuführen. Ist der Ausweis nicht vorhanden oder wurde vergessen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Alternativ kann der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dafür benötigte Zeit geht zu Lasten des Kunden.

Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen bei Fahrlektionen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich per WhatsApp, SMS oder E-Mail abgemeldet werden. Achtung: Für Nothilfekurse und VKU gelten andere Bestimmungen! Abmeldungen, die nicht rechtzeitig erfolgen, werden grundsätzlich in Rechnung gestellt (Ausnahme: mit Arztzeugnis). Bei Verspätungen ist die Fahrschule Erhart umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt. Allfällig verlorene Zeit geht zu Lasten des Kunden. Falls der Fahrschüler nicht erscheint, wird die Fahrschule Erhart, nach einer Wartezeit von 15 Minuten, den Treffpunkt verlassen. Ausser sie wurde über die Verspätung informiert. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls vollumfänglich verrechnet.

Bussen

Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von der Fahrschule Erhart dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Alkohol, Medikamente und Drogen

Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Erhart vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Fahrzeuge

Die Autofahrlektionen finden normalerweise in speziell dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen (inkl. Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegel) statt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines gewöhnlichen Fahrzeugs kommen (Reparatur, Service, Panne etc.). Dadurch besteht kein Recht auf Kostenminderung. Auf Wunsch, Kontrollfahrten/ 60+ Fahrten, können die Fahrstunden auch mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt werden (reduzierter Preis). Motorrad-Fahrlektionen werden grundsätzlich auf dem Fahrzeug der Kunden durchgeführt.

Versicherungs- und Adminpauschale bei Fahrlektionen (Kat. B)

Bei Beginn der Fahrausbildung wird eine einmalige Pauschale von CHF 80.– erhoben. Diese beinhaltet sämtliche Administrationsgebühren der Fahrschule sowie eine Vollkaskoversicherung (CHF 0.– Selbstbehalt). Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Kunden.

Preise

Die Preise für die Dienstleistungen von der Fahrschule Erhart sind auf der Webseite ersichtlich.

Praktische Prüfung und Anmeldung

Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen. Für die Prüfung inkl. Einfahren wird eine Gebühr von 2 Lektionen erhoben. Sie entspricht ungefähr der Zeit, welche effektiv für die Prüfung (Einfahren, Vorbereitung, Prüfung, Abschluss und Rückfahrt) aufgewendet wird.

Zahlungsbedingungen

Fahrlektionen sind soweit möglich vor Beginn jeder Fahrlektion zu bezahlen.

Allfällige Rechnungen für Dienstleistungen von der Fahrschule Erhart sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde, fällt eine Mahngebühr von CHF 50 an. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. Die Fahrschule Erhart behält sich das Recht vor, Kunden zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Ebenfalls behält sich die Fahrschule Erhart das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern ausstehende Rechnungen offen sind.

Die Fahrschule Erhart kann nicht für Drittforderungen (z.B. Prüfungsgebühren Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.

Kurse und Veranstaltungen

Gruppengrösse

Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot folgende minimale bzw. maximale Anzahl Teilnehmende festgelegt:

Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Anzahl an Teilnehmenden ist die Fahrschule Erhart berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs von der Fahrschule Erhart umgebucht.

Anmeldung

Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmende die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB gelesen und verstanden zu haben sowie als Bestandteil des Kursvertrags vorbehaltlos zu akzeptieren. Anmeldungen sind online via Registrationsformular oder WhatsApp möglich. Sie sind verbindlich und werden bei Nichteinhalten vollumfänglich verrechnet. Nach der Anmeldung über das Registrationsformular erhält der Teilnehmende ein automatisches Bestätigungsmail und eine SMS (sofern Handynummer eingegeben wurde). Sollte dies innerhalb von 15 Minuten nach der Anmeldung nicht eingetroffen sein (bitte Spam-Ordner durchsuchen), ist mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen.

Umbuchung, Stornierung und Versäumnis von Kursen

Für Abmeldungen, Stornierungen oder Umbuchungen von Kursen gelten folgende Fristen:

Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist der volle Betrag zu bezahlen für alle Kursteile. Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen sind nicht möglich. Bei Krankheit oder Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Nur schriftliche Abmeldungen sind gültig. Abmeldebegründung wie «Mein Chef hat gesagt, ich muss arbeiten» oder «Ich habe vergessen, dass ich eine Prüfung habe» werden nicht als Grund akzeptiert.

Versäumte Kursteile

Versäumte Kursteile (bspw. am Folgetag) können nicht nachgeholt werden. Es muss ein neuer Platz gebucht und somit der volle Kurspreis bezahlt werden.

Kursbestätigung

Die Kursbestätigung für VKU und Motorradgrundkurse erfolgen elektronisch via SARI direkt an die Strassenverkehrsämter. Mit der elektronischen Übermittlung (bis spätestens 48h nach abgeschlossenem Kurs) gilt der Kurs als besucht und eine Prüfungsanmeldung ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich möglich. Eine allfällige zusätzliche Kursbescheinigung für die Teilnehmenden kann auf Wunsch nach vollständigem Unterrichtsbesuch ausgestellt werden. Bei Motorradgrundkursen gibt es zudem nach erfolgreicher Absolvierung einen Stempel in den Lernfahrausweis, der die Kursteilnahme bestätigt. Quittungen können auf Wunsch ebenfalls per E-Mail ausgestellt werden.

Ausschluss

Die Fahrschule Erhart behält sich vor, einen oder mehrere Teilnehmende aus dem Unterricht begründet (z.B. Kursgeld nicht bezahlt oder Lernfahrausweis vergessen) auszuschliessen. Bei einem Ausschluss wird das Unterrichtsgeld nicht rückerstattet.

Kursgeld/Bezahlung

Im Kursgeld sind der Kursbesuch und die Kursunterlagen (inkl. Lehrmittel) gemäss Kursausschreibung enthalten. Die Kurskosten sind im Voraus zu bezahlen oder spätestens bei Kursbeginn des 1. Kursteil. Die Bezahlung des Kursgeldes ist Voraussetzung für die Kursteilnahme.

Organisatorisches und Kursabsage durch Veranstalter

Die Fahrschule Erhart behält sich das Recht vor, aus organisatorischen und/oder wichtigen unvorhergesehenen Gründen (z.B. zu wenig Teilnehmende, Ausfall Kursleiter, höhere Gewalt etc.) Kurse zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben, den Durchführungsort zu ändern oder abzusagen. Im Speziellen bei Motorradkursen behält Sie sich das Recht vor, infolge Schlechtwetter sowie insb. bei Temperaturen von unter 5 Grad Kurse abzusagen und bei Möglichkeit zu verschieben. Kann der Kursteilnehmende aufgrund der durch die Fahrschule Erhart begründeten Kursabsage nicht am Kurs teilnehmen, kann er bei Möglichkeit den Kurs oder einzelne Kursteile zu einem späteren Zeitpunkt nachholen (ohne Gewähr). Für bereits absolvierte Kursteile besteht weder Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes noch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Kann der Kursteilnehmende verpasste Kurse oder Kursteile nicht rechtzeitig vor Ablauf des Lernfahrausweises absolvieren oder nachholen, besteht weder Anspruch auf Rückerstattung noch auf anderweitige Entschädigung. Die Kursteilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, die benötigten Kurse innert der Gültigkeitsfrist ihres Lernfahrausweises zu absolvieren.

Kurssprache

Die Unterrichtssprache ist Schweizerdeutsch. Wird dies durch einen Kursteilnehmenden gewünscht, wird zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung Hochdeutsch gesprochen. Der Kursteilnehmende bestätigt mit seiner Anmeldung, die deutsche Sprache zu beherrschen.

Versicherung

Für alle von der Fahrschule Erhart organisierten und vermittelten Kurse und Veranstaltungen schliesst die Fahrschule Erhart jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Kursteilnehmende ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich. Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Erhart nicht haftbar gemacht werden.

Geschenkgutscheine

Sofern nichts anderes auf dem Geschenkgutschein steht, ist dessen Einlösung zeitlich auf 3 (drei) Jahre ab Erwerb des Geschenkgutscheins begrenzt. Barauszahlung sowie Erstattung bei Verlust sind nicht möglich.

Schlussbestimmungen

Datenschutz

Über die Verwendung der Teilnehmerdaten wird in unserer Datenschutzerklärung informiert. Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von der Fahrschule Erhart erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Teilnehmerdaten an unseren Partner zum Zwecke der unternehmensübergreifenden Bereitstellung von Diensten, der anwendungsübergreifenden Kommunikation, der Durchführung von gemeinsamen Werbemassnahmen und der Optimierung und Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen weitergegeben werden können.

Andere Dritte erhalten Teilnehmerdaten nur, soweit dies für die Geschäftsabwicklung notwendig ist.

Copyright

Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit mit der Fahrschule Erhart ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstandort ist Solothurn.

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